Neue Kindergartengruppe in Siebenhaus

Mittlerweile sind bereits die Bagger am ehemaligen Spielplatz in der Auerspergstraße in Siebenhaus zur Errichtung der neuen Kindergartengruppe aufgefahren. Hier gibt's die Entstehungsgeschichte

Mittlerweile sind bereits die Bagger am ehemaligen Spielplatz in der Auerspergstraße in Siebenhaus zur Errichtung der neuen Kindergartengruppe aufgefahren. Mitte Februar wurden dazu im Gemeinderat einstimmig die Baumaßnahmen vergeben. Das neue Bauwerk wird gesamt rund 950.000 Euro kosten. Bisher wurden folgende Leistungen in Auftrag gegeben: Baumeisterarbeiten um rund 138.000 Euro (exkl. Ust.), Zimmermeisterarbeiten um 363.000 Euro (exkl. Ust.) und Planungsleistungen in Höhe von ca. 100.000 Euro.

Geplant ist die Eröffnung der neuen Kindergartengruppe bereits im September 2021. Die Gemeinde Schönau betreibt aktuell den 4-gruppigen Kindergarten in Schönau. Nach Fertigstellung der neuen Gruppe in Siebenhaus gibt es dann zwei Kindergartengebäude mit weiterhin vier Gruppen - davon 3 in Schönau und 1 Gruppe in Siebenhaus. Klar ist bereits jetzt, dass ab Fertigstellung alle Siebenhauser Kinder den Kindergarten in der Auerspergstraße besuchen müssen. Für den Betrieb der Gruppe müssen auf jeden Fall mindestens 12 Kinder die Gruppe besuchen.

Zur Vorgeschichte: Mitte September hat Bürgermeisterin Brigitte Lasinger einigen Gemeinderäten einen Vorentwurf für die Kindergartengruppe in Siebenhaus von einem ortsansässigen Architekten präsentiert. Ziel war die rasche Beauftragung der weiteren Planungsleistungen und der rasche Baubeginn. Zu Beginn der Gespräche gab es noch keine Förderzusage des Landes Niederösterreich. Für 1. Oktober 2020 war die Grundsatzbeschlussfassung für den Kindergarten im Gemeinderat geplant.

Ende September 2021 besuchten insgesamt 66 Kinder die vier Gruppen im Kindergarten Schönau. Im Kindergarten-Jahr 2020/2021 sollen noch etwa 10 Kinder dazukommen. Laut Gemeinde besuchen etwa 23 Kinder aus Siebenhaus den Kindergarten Schönau. In der Gemeinderatssitzung am 1. Oktober 2020 wurde seitens der Mehrheitsfraktion ein Antrag auf einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Kindergartens in Siebenhaus und die Vergabe der Planungsleistungen eingebracht. Aus Sicht der ÖVP Fraktion wäre es zu diesem Zeitpunkt redlicher gewesen, die Bedarfsprüfung des Landes abzuwarten (Anmerkung: Fand am 8. Oktober 2021 statt). Man hätte auch schon über den Sommer hinweg die Kindergartenabteilung des Landes zur Bedarfsprüfung und dann Genehmigung einladen können. Aber es wurde ein anderer Weg seitens BGM Lasinger gewählt. 

Auszug aus dem GR-Sitzungsprotokoll vom 1. Oktober 2020 zu Tagesordnungspunkt 9: Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Kindergartens in Siebenhaus

"GfGR Steiner stellt vor Erörterung des TOP einen Antrag zur Geschäftsordnung: Der Gemeinderat möge den TOP 9, Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Kindergartens in Siebenhaus von der Tagesordnung absetzen. Mit der Begründung, dass die Frage noch nicht ausreichend diskutiert werden konnte und sich einige Gemeinderäte an der Meinungsbildung dieses TOP einbringen möchten.

Bürgermeister Lasinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge über den Antrag des GfGR Steiner abstimmen, ob der Tagesordnungspunkt abgesetzt werden soll. Abstimmung:
Dafür 8 Stimmen der ÖVP-Fraktion und 11 Gegenstimmen der SPÖ-Fraktion"

Somit wird der TOP 9 nicht von der Tagesordnung genommen.

Es soll in Siebenhaus ein Kindergarten errichtet werden. Derzeit besuchen 23 Kinder aus Siebenhaus den Kindergarten. Die Finanzierung soll einerseits über das Kommunalinvestitionsgesetz 2020, die Förderung von Schul- und Kindergartenfonds sowie über Eigenmittel, bzw. ein Darlehen erfolgen. (...)

GfGR Steiner ergreift nochmals das Wort und stellt samt seinen Kolleginnen udn Kollegen einen Abänderungsantrag gem. § 22 (1) NÖ Gemeindeordnung:

Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat überlegt abhängig von der Bedarfserhebung und der positiven Beurteilung der Abteilung Schulen und Kindergarten des Amtes der NÖ Landesregierung, die Errichtung eines eingruppigen Kindergartens im Ortsteil Siebenhaus. Die zuständigen Ausschüsse werden vom Gemeinderat beauftragt ein Konzept zur möglichen Umsetzung inkl. Vorentwurf, Finanzierung, Planung etc. zu erarbeiten und anschließend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 

um 18.30 Uhr wird die Sitzung unterbrochen und um 18.40 Uhr wieder fortgesetzt.

BGM Lasinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge über den Abänderungsantrag für den TOP 9 des GfGR Steiner abstimmen: Dafür 8 Stimmen ÖVP-Fraktion und dagegen 11 Stimmen der SPÖ-Fraktion.

BGM Lasinger stellt den Antrag, es soll der Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Kindergartens, vorbehaltlich der Bewilligung durch das Amt der NÖ Landesregierung, gefasst werden. Beschluss: Einstimmig

Aufgrund der inhaltlichen Initiative der ÖVP gelang es somit einen einstimmigen Grundsatzbeschluss für den Kindergarten zu fassen, unter der Prämisse, dass das Land NÖ auch das Projekt befürwortet. Zur Erinnerung: Bei der Sitzung am 1. Oktober war keinesfalls klar, ob das Land die Errichtung überhaupt genehmigt.

Am 1. Oktober hätten aber auch bereits die Planungsleistungen für den Kindergarten in Siebenhaus vergeben werden sollen. Schon im Vorfeld hat die VP-Fraktion Bedenken geäußert, dass vor einer Vergabe die Bewilligung und Genehmigung durch das Land NÖ einzuholen sei, was eben bis zum 1. Oktober nicht gelang. Die SPÖ wollte am 1. Oktober in der Gemeinderatssitzung die Planungsleistungen in Höhe von rund 100.000 Euro bereits vergeben.

Hier wieder Auszug aus dem GR-Protokoll vom 1. Oktober 2020:

"10) Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistungen für die Errichtung eines Kindergartens in Siebenhaus

GfGR Steiner stellt einen Antrag nach der Geschäftsordnung gem. § 43 NÖ Gemeindeordnung. Der Gegenstand soll dem zuständigen Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden, wo das Thema aufbereitet und danach dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Begründung ist, dass die Angebote bis am heutigen Tage seiner Fraktion nicht vorgelegt wurden. 

Amtsleiterin Ofner erklärt dazu, dass ein Angebot am 29.09.2020 und ein Angebot erst am 30.09.2020 eingelangt ist. Die Prüfung der Angebote war erst am heutigen Tage abgeschlossen.

Abstimmung über den Antrag der ÖVP: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Somit gilt der TOP 10 bei der heutigen Sitzung als abgesetzt."

Auf Initiative der Volkspartei wurde somit die Vergabe der Planungsleistungen vertagt. Bereits eine Woche später - am 8. Oktober - wurde zur neuerlichen Sitzung zur Vergabe der Planungsleistungen geladen. Am Nachmittag des 8. Oktober fand auch die am Gemeindeamt eine Verhandlung hinsichtlich der Bedarfserhebung für einen weiteren Kindergartenstandort in der Gemeinde Schönau mit Vertretern des Landes und der Kindergarteninspektorin statt. Die Beratungen dieses Gremiums waren positiv, womit einem weiteren Kindergartenstandort mit 1 Gruppe in Siebenhaus und dem weiteren Betrieb des 3-gruppigen Kindergartens in Schönau nichts im Wege stand.

Im Zuge der Gemeinderatssitzungen zur Vergabe der Planungsleistungen haben sich die Gemeinderäte der ÖVP der Stimme enthalten, weil aus ihrer Sicht die großen Finanzierungsfragen noch nicht geklärt waren. Gemeinderat Steiner betonte im Zuge der Sitzung, dass seine Fraktion beim Grundsatzbeschluss für die Errichtung eines Kindergartens gestimmt habe, sofern das Land NÖ auch zustimmt. Diese Zustimmung wurde am 8. Oktober kurz vor der Sitzung erteilt. Man habe sich der Stimme bei der Vergabe der Planungsleistungen enthalten, da aus Sicht der ÖVP das Gesamtkonzept zur Finanzierung etc. noch gefehlt habe. Die ortsansässige Planungsfirma erhielt den Zuschlag zum Projekt. In weiteren Sitzungen bis Dezember wurden auch schließlich die Gesamtkosten der Errichtung mit 912.000 Euro angegeben. Eine Summe, die auch bereits die ÖVP Anfang Oktober - aufgrund von Gesprächen mit anderen Gemeinden - für die Errichtung von anderen 1.gruppigen Kindergärten genannt hatte. 

Nun schreitet die Errichtung bereits zügig voran. Ab September sollten dann die 23 Siebenhauser Kinder die neue Kindergartengruppe in Siebenhaus nutzen können.